Bewertung · Methoden · Quellen

Was ist mein Gastrobetrieb wert?

Vier Angaben genügen für eine erste, ehrliche Bandbreite. Der Rechner zieht zuerst einen marktüblichen Lohn für Ihre eigene Mitarbeit ab, weil nur der Rest übertragbar ist. Anonym, kostenlos, ohne Registrierung.

Der Gewinn, bevor Sie sich selbst entlöhnen. Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre, bereinigt um Einmaliges.

Was eine angestellte Geschäftsführung für dieselbe Arbeit kosten würde. Wir schlagen bewusst keine Zahl vor: uns liegt keine zitierbare schweizerische Referenz vor, und eine erfundene wäre eine Zahl ohne Quelle.

Küche, Mobiliar, Kühlung, Kasse zum heutigen Zeitwert, nicht zum Anschaffungspreis.

Getränke und Food zum Einstandswert.

Der Fehler, den ein allgemeiner Firmenwert-Rechner beim Gastrobetrieb macht

In der Gastronomie arbeitet der Inhaber fast immer mit. Im ausgewiesenen Gewinn steckt damit die eigene Arbeitskraft. Wer den Gewinn kapitalisiert, ohne den eigenen Lohn abzuziehen, kapitalisiert seinen eigenen Lohn mit: die Zahl sieht gut aus und hält keiner Verhandlung stand, weil die Käuferin nach der Übernahme entweder selbst arbeitet oder eine Geschäftsführung bezahlt.

Übertragbarer Ertrag = Betriebsgewinn minus marktüblicher Lohn für die eigene Arbeit. Erst dieser Rest wird kapitalisiert, für das Bewertungsjahr 2025 mit 10.00 Prozent. Inventar und Warenlager kommen als Substanz zum Zeitwert dazu.[2]

Kapitalisiert wird nach der Systematik des Kreisschreibens 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz, dessen Grundformel die Praktikermethode ist: der Ertragswert zählt doppelt, der Substanzwert einfach, das Ganze geteilt durch drei.[1] Der Satz für das Bewertungsjahr 2025 beträgt 10.00 Prozent und ist der zuletzt publizierte.[2]

Beim Inventar zählt der Zeitwert, nicht der Anschaffungspreis. Eine zehnjährige Küche steht in der Bilanz oft höher, als ein Käufer dafür zahlt. Umgekehrt kann ein kürzlich renovierter Gastraum den Substanzwert deutlich heben.

Der Riegel, der über die Übertragbarkeit entscheidet: der Mietvertrag

Beim Gastrobetrieb ist der Mietvertrag das Geschäft. Lage, Fläche und Mietzins entscheiden darüber, ob der Ertrag überhaupt wiederholbar ist, und der Vertrag geht nicht automatisch mit. Nach Artikel 263 Absatz 1 des Obligationenrechts kann der Mieter von Geschäftsräumen das Mietverhältnis nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern, und stimmt er zu, so tritt der Dritte an die Stelle des Mieters.[3]

Der Verkäufer ist nach der Übertragung von seinen Verpflichtungen befreit, haftet aber solidarisch mit dem Dritten weiter, bis das Mietverhältnis endet oder beendet werden kann, höchstens aber für zwei Jahre.[3]

Diese Solidarhaftung wirkt nach dem Verkauf weiter. Wer den Betrieb übergibt und zusieht, wie die Nachfolge scheitert, kann in diesem Zeitfenster für den Mietzins belangt werden. Das ist kein Grund, nicht zu verkaufen. Es ist ein Grund, die Käuferin so sorgfältig zu prüfen wie sie den Betrieb, und die Haftung im Preis und im Vertrag abzubilden.

Die Gastgewerbebewilligung nennen wir ohne Mengenaussage

Das Gastgewerberecht ist kantonal. Die Anforderungen an eine Bewilligung, an einen Fähigkeitsausweis und an die verantwortliche Person unterscheiden sich zwischen den Kantonen. Wir nennen hier keine Zahl und keine Liste, weil uns dafür keine geprüften kantonalen Quellen vorliegen, und eine Behauptung über alle Kantone ohne Belege für alle Kantone wäre genau das, was diese Seite nirgends tut. Entscheidend für die Übergabe ist der Grundsatz: eine Bewilligung hängt an einer Person oder einem Betrieb und ist nicht automatisch Teil des Kaufobjekts. Klären Sie die Anforderungen bei der zuständigen kantonalen Stelle, bevor ein Übernahmedatum steht.

Von der Range zum tatsächlichen Preis

Zwischen einer rechnerischen Bandbreite und einem unterschriebenen Vertrag liegen die Faktoren, die kein Rechner abbildet: die Restlaufzeit des Mietvertrags, die Haltung des Vermieters, der Zustand der Küche, die Abhängigkeit vom Personal und die Frage, ob die Gäste wegen des Konzepts kommen oder wegen Ihnen. Genau diese Einordnung leistet das diskrete Erstgespräch, mit Ihrer Range als Ausgangspunkt.

Den Ablauf einer Übergabe beschreibt die Seite zur Gastro-Nachfolge. Für eine Firma ohne Mitarbeit des Inhabers ist der KMU-Wert-Rechner das richtige Werkzeug, weil er zusätzlich mit Marktwert-Multiples arbeitet.

Häufige Fragen zum Gastrowert

Wie berechnet man den Wert eines Restaurants?

In zwei Schritten. Zuerst wird vom Betriebsgewinn ein marktüblicher Lohn für die eigene Mitarbeit abgezogen; was übrig bleibt, ist der übertragbare Ertrag. Erst dieser Rest wird kapitalisiert, nach Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz für das zuletzt publizierte Bewertungsjahr 2025 mit 10.00 Prozent. Dazu kommen Inventar und Warenlager zum Zeitwert. Liegen beide vor, ergibt sich zusätzlich die Praktikermethode nach Kreisschreiben 28 Rz 34: zwei mal Ertragswert plus Substanzwert, geteilt durch drei.

Warum muss der eigene Lohn abgezogen werden?

Weil in der Gastronomie der Inhaber fast immer mitarbeitet. Der ausgewiesene Gewinn enthält damit die eigene Arbeitskraft. Wer den Gewinn kapitalisiert, ohne den eigenen Lohn abzuziehen, kapitalisiert seinen eigenen Lohn mit und erhält einen Wert, den keine Käuferin bezahlt: sie müsste nach der Übernahme eine Geschäftsführung anstellen oder selbst in der Küche stehen.

Kann der Mietvertrag einfach auf die Käuferin übergehen?

Nein, dafür braucht es die Zustimmung des Vermieters, und beim Gastrobetrieb ist das die wichtigste Frage des ganzen Geschäfts. Nach Artikel 263 des Obligationenrechts kann der Mieter von Geschäftsräumen das Mietverhältnis nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen. Der Vermieter kann diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Stimmt er zu, tritt die Käuferin an die Stelle des bisherigen Mieters.

Bin ich nach dem Verkauf aus dem Mietvertrag draussen?

Nicht sofort. Nach Artikel 263 Absatz 4 des Obligationenrechts wird der bisherige Mieter zwar von seinen Verpflichtungen befreit, haftet aber solidarisch mit dem Dritten weiter, bis das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann, höchstens aber für zwei Jahre. Wer verkauft und den Betrieb scheitern sieht, kann in dieser Zeit für den Mietzins belangt werden. Das gehört in die Preisverhandlung, nicht in die Überraschung danach.

Brauche ich für die Übernahme eine Gastgewerbebewilligung?

Das Gastgewerberecht ist kantonal geregelt, und die Anforderungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Wir nennen hier bewusst keine Zahl und keine Aufzählung von Kantonen, weil uns dafür keine geprüften kantonalen Quellen vorliegen. Was in jedem Fall gilt: eine allfällige Bewilligung ist an eine Person oder einen Betrieb geknüpft und nicht automatisch Teil des Kaufobjekts. Klären Sie die Anforderungen bei der zuständigen kantonalen Stelle, bevor ein Übernahmedatum vereinbart wird.

Ersetzt der Rechner eine richtige Bewertung?

Nein. Er liefert eine belegte erste Bandbreite als Gesprächsgrundlage. Für einen Verkauf braucht es eine Bewertung, die Ihre Zahlen im Detail bereinigt und den Mietvertrag prüft. Genau dafür ist das diskrete Erstgespräch da.

Quellen

  1. Das Kreisschreiben 28 ist die Wegleitung der Schweizerischen Steuerkonferenz, also der Vereinigung der kantonalen Steuerverwaltungen und der ESTV, zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer; es ist damit die Bewertungsgrundlage der Steuerbehörden für nicht kotierte Unternehmen. Praktikermethode: Unternehmenswert U = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3 (Rz 34). Der Ertragswert ist der kapitalisierte, um ausserordentliche Positionen bereinigte Reingewinn (Rz 8 und 9). Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK, Kreisschreiben Nr. 28, Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Fassung 2022). https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_d_2022.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  2. Kapitalisierungssatz nach Kreisschreiben 28 Rz 10, Jahresreihe: Bewertungsjahr 2021 9.50 Prozent, 2022 8.50 Prozent, 2023 7.75 Prozent, 2024 8.75 Prozent, 2025 10.00 Prozent. Der Satz berechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Sätze der letzten drei Jahre, aufgerundet auf das nächste Viertelprozent, und gilt für das nachfolgende Steuerjahr; er wird laut Rz 10 Absatz 5 jährlich in der Kursliste der ESTV publiziert. Zuletzt publiziertes Bewertungsjahr per Abrufdatum: 2025, weil die SSK als neuesten den Kommentar 2025 zum KS 28 führt. Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK, Kommentar zum Kreisschreiben Nr. 28 (Fassung 2025), Rz 10 mit PRAXIS-Tabelle. https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_-_Kommentar_D_-_2025.pdf (abgerufen 2026-08-12)
  3. Übertragung der Miete auf einen Dritten: Der Mieter von Geschäftsräumen kann das Mietverhältnis mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen (Art. 263 Abs. 1 OR). Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (Abs. 2). Stimmt er zu, tritt der Dritte an die Stelle des Mieters (Abs. 3). Der bisherige Mieter wird von seinen Verpflichtungen befreit, haftet aber solidarisch mit dem Dritten weiter, bis das Mietverhältnis endet oder beendet werden kann, höchstens aber für zwei Jahre (Abs. 4). Quelle: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Obligationenrecht), SR 220, Art. 263, konsolidierte Fassung Stand 1. Januar 2025. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_263 (abgerufen 2026-08-13)

Die Range steht. Der nächste Schritt ist ein Gespräch, kein Inserat.