Bewertung · Methoden · Quellen

Was ist meine Firma wert?

Drei Angaben genügen für eine erste, ehrliche Bandbreite: anonym, kostenlos und mit offengelegter Methode. Keine Registrierung, keine Weitergabe Ihrer Zahlen.

10.00 Prozent

Kapitalisierungssatz für das Bewertungsjahr 2025, ESTV-Kursliste.[2]

5.5 x EBITDA

publizierter Durchschnitts-Multiple für KMU, über Branchen gemittelt.[4]

30 Prozent

Pauschalabzug für Minderheitsbeteiligungen nach Kreisschreiben 28.[3]

Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre, bereinigt um ausserordentliche Positionen und ein marktübliches Inhabergehalt.

Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen: aktiviert die Marktwert-Indikation.

Bereinigtes Eigenkapital: aktiviert die Praktikermethode nach Kreisschreiben 28.

Ertragswert, Substanzwert und Marktwert-Multiples im Vergleich

Jede seriöse Einschätzung eines KMU beginnt mit der Frage, welche Sicht gefragt ist: die steuerliche oder die des Marktes. Die Steuerbehörden bewerten nicht kotierte Unternehmen nach dem Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz. Dessen Grundformel ist die Praktikermethode: der Ertragswert zählt doppelt, der Substanzwert einfach, das Ganze geteilt durch drei.[1]

Unternehmenswert U = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3. Der Ertragswert ist der kapitalisierte, bereinigte Reingewinn; kapitalisiert wird für das Bewertungsjahr 2025 mit 10.00 Prozent.[2]

Der Kapitalisierungssatz wird je Bewertungsjahr neu bestimmt: als Durchschnitt der ungerundeten Sätze der letzten drei Jahre, aufgerundet auf das nächste Viertelprozent, und er gilt für das nachfolgende Steuerjahr. Publiziert wird er nach Rz 10 in der Kursliste der ESTV; die Jahresreihe steht im Kommentar der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben 28: 2021 9.50, 2022 8.50, 2023 7.75, 2024 8.75 und 2025 10.00 Prozent. Wir rechnen mit 10.00 Prozent, weil das Bewertungsjahr 2025 das zuletzt publizierte ist; erscheint ein neuer Kommentar, rechnet diese Seite mit dem neuen Satz. Die Folge des Anstiegs ist mechanisch: derselbe Gewinn ergibt 2025 einen tieferen rechnerischen Ertragswert als 2024.[2]

Was «bereinigt» konkret heisst

Das Kreisschreiben verlangt, den ausgewiesenen Reingewinn zu korrigieren: einmalige und ausserordentliche Aufwendungen und Erträge fallen weg, steuerlich nicht anerkannte Aufwendungen werden aufgerechnet.[1] In der Praxis kommt bei Inhabergeführten Betrieben ein Punkt dazu, der das Bild oft am stärksten verschiebt: das eigene Gehalt. Liegt es deutlich über oder unter dem Marktüblichen, gehört der Gewinn entsprechend korrigiert, bevor gerechnet wird.

Die Marktsicht: Multiples

Käufer rechnen selten mit Steuerformeln. Üblich sind Vielfache der Ertragskraft, meistens auf Basis EBITDA oder EBIT. Publizierte Durchschnittswerte für kleine und mittlere Unternehmen liegen aktuell bei rund 5.5 x EBITDA und rund 6 x EBIT, über alle Branchen und Grössen gemittelt.[4] Einzelne Branchen weichen deutlich ab. Der Rechner verwendet deshalb den belegten Durchschnitt und benennt ihn als solchen, statt eine Scheingenauigkeit pro Branche vorzutäuschen.

MethodeBasisWas sie aussagt
ErtragswertBereinigter Gewinn, kapitalisiert mit 10.00 ProzentWas die Ertragskraft rechnerisch wert ist, steuerliche Sicht
Praktikermethode(2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3Der Steuerwert nach Kreisschreiben 28, Substanz dämpft oder stützt
EBITDA-MultipleEBITDA x 5.5 (publizierter KMU-Durchschnitt)Erste Marktwert-Indikation, branchenabhängig nach oben oder unten

Minderheitsanteile

Wer nicht die Mehrheit hält, hat weniger Einfluss und schwerer verkäufliche Anteile. Das Kreisschreiben trägt dem mit einem Pauschalabzug von 30 Prozent Rechnung, in der Regel für Beteiligungen bis und mit 50 Prozent des Kapitals.[3] Für die Nachfolgefrage des Inhabers mit Mehrheit spielt dieser Abzug keine Rolle, für die Bewertung einzelner Anteile schon.

Von der Range zum tatsächlichen Preis

Zwischen einer rechnerischen Bandbreite und einem unterschriebenen Kaufvertrag liegen die Faktoren, die kein Rechner abbildet: wie unabhängig der Betrieb vom Inhaber läuft, wie die Zahlen dokumentiert sind, wer kauft und warum. Ein strategischer Käufer zahlt anders als ein Management-Buy-out. Genau diese Einordnung leistet das diskrete Erstgespräch: mit Ihrer Range als Ausgangspunkt.

Die Range beantwortet, was die Firma wert ist. Die andere Hälfte der Frage ist, was Sie aus dem Verkauf brauchen. Die Seite Frühpensionierung rechnet das aus: Überbrückungsjahre, die lebenslange Kürzung bei einem AHV-Vorbezug und die eigenen AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger ergeben die Summe, die der Verkauf netto liefern muss. Erst der Vergleich beider Zahlen sagt, ob der Zeitpunkt trägt.

Häufige Fragen zur Firmenbewertung

Wie berechnet sich der Firmenwert nach der Praktikermethode?

Nach Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz: Unternehmenswert = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3. Der Ertragswert zählt doppelt, die Substanz einfach. Der Ertragswert ist der kapitalisierte, bereinigte Reingewinn; als Substanzwert dient das bereinigte Eigenkapital.

Welcher Kapitalisierungssatz gilt, und warum rechnen Sie mit dem Bewertungsjahr 2025?

Mit 10.00 Prozent, dem Satz für das Bewertungsjahr 2025, und das ist der zuletzt publizierte: die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlicht den Satz je Bewertungsjahr in ihrem Kommentar zum Kreisschreiben 28, und der neueste ist der Kommentar 2025. Der Satz berechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Sätze der letzten drei Jahre, aufgerundet auf das nächste Viertelprozent, und gilt für das nachfolgende Steuerjahr; publiziert wird er laut Rz 10 in der Kursliste der ESTV. Die Reihe: 2021 9.50, 2022 8.50, 2023 7.75, 2024 8.75, 2025 10.00 Prozent. Ein höherer Satz senkt den rechnerischen Ertragswert, dieselbe Firma erhält für 2025 also einen tieferen Steuerwert als für 2024. Sobald der Kommentar für ein neues Bewertungsjahr erscheint, rechnet der Rechner mit dem neuen Satz.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerwert und Marktwert?

Der Steuerwert nach Kreisschreiben 28 dient der Vermögenssteuer und folgt einer festen Formel. Der Marktwert ist, was ein Käufer tatsächlich zahlt: er hängt von Branche, Übergabefähigkeit und Käufertyp ab und wird oft über EBITDA- oder EBIT-Multiples geschätzt. Beide Sichten gehören auf den Tisch, deshalb zeigt der Rechner beide.

Welche Multiples sind für Schweizer KMU üblich?

Publizierte Durchschnitte über Branchen und Grössen liegen bei rund 5.5 x EBITDA beziehungsweise 6 x EBIT. Einzelne Branchen liegen deutlich darüber oder darunter, IT und Beratung zum Beispiel höher, kapitalintensive Betriebe tiefer. Der Rechner nutzt den belegten Durchschnitt und weist ihn als solchen aus.

Warum eine Bandbreite und kein exakter Wert?

Weil die Methoden bewusst Unterschiedliches messen und der tatsächliche Preis in der Verhandlung entsteht. Eine seriöse Ersteinschätzung nennt eine Bandbreite und legt offen, wie sie zustande kommt. Einen einzelnen Punktwert ohne Herleitung sollten Sie hinterfragen, egal wer ihn nennt.

Ersetzt der Rechner eine richtige Unternehmensbewertung?

Nein. Er liefert eine belegte erste Bandbreite als Gesprächsgrundlage. Für Verkauf, Nachfolge oder Steuerfragen braucht es eine Bewertung, die Ihre Zahlen im Detail bereinigt. Genau dafür ist das diskrete Erstgespräch da.

Quellen

  1. Das Kreisschreiben 28 ist die Wegleitung der Schweizerischen Steuerkonferenz, also der Vereinigung der kantonalen Steuerverwaltungen und der ESTV, zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer; es ist damit die Bewertungsgrundlage der Steuerbehörden für nicht kotierte Unternehmen. Praktikermethode: Unternehmenswert U = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3 (Rz 34). Der Ertragswert ist der kapitalisierte, um ausserordentliche Positionen bereinigte Reingewinn (Rz 8 und 9). Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK, Kreisschreiben Nr. 28, Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Fassung 2022). https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_d_2022.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  2. Kapitalisierungssatz nach Kreisschreiben 28 Rz 10, Jahresreihe: Bewertungsjahr 2021 9.50 Prozent, 2022 8.50 Prozent, 2023 7.75 Prozent, 2024 8.75 Prozent, 2025 10.00 Prozent. Der Satz berechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Sätze der letzten drei Jahre, aufgerundet auf das nächste Viertelprozent, und gilt für das nachfolgende Steuerjahr; er wird laut Rz 10 Absatz 5 jährlich in der Kursliste der ESTV publiziert. Zuletzt publiziertes Bewertungsjahr per Abrufdatum: 2025, weil die SSK als neuesten den Kommentar 2025 zum KS 28 führt. Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK, Kommentar zum Kreisschreiben Nr. 28 (Fassung 2025), Rz 10 mit PRAXIS-Tabelle. https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_-_Kommentar_D_-_2025.pdf (abgerufen 2026-08-12)
  3. Für Minderheitsbeteiligungen (in der Regel bis und mit 50 Prozent des Gesellschaftskapitals) sieht das Kreisschreiben 28 einen Pauschalabzug von 30 Prozent vor (Rz 61 und 62). Quelle: SSK, Kreisschreiben Nr. 28 (Fassung 2022), Rz 61-62. https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_d_2022.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  4. Publizierte Kaufangebots-Multiples für kleine und mittlere Unternehmen, monatlich aktualisiert: im Durchschnitt über Branchen und Grössen rund 6 x EBIT, rund 5.5 x EBITDA und rund 0.9 x Umsatz. Quelle: NIMBO, Umsatz- und EBIT-Multiples für KMU (monatliche Publikation). https://www.nimbo.net/multiples (abgerufen 2026-08-10)

Die Range steht. Der nächste Schritt ist ein Gespräch, kein Inserat.