Bewertung · Methoden · Quellen

Was ist meine Firma wert?

Drei Angaben genügen für eine erste, ehrliche Bandbreite: anonym, kostenlos und mit offengelegter Methode. Keine Registrierung, keine Weitergabe Ihrer Zahlen.

Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre, bereinigt um ausserordentliche Positionen und ein marktübliches Inhabergehalt.

Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen: aktiviert die Marktwert-Indikation.

Bereinigtes Eigenkapital: aktiviert die Praktikermethode nach Kreisschreiben 28.

Ertragswert, Substanzwert und Marktwert-Multiples im Vergleich

Jede seriöse Einschätzung eines KMU beginnt mit der Frage, welche Sicht gefragt ist: die steuerliche oder die des Marktes. Die Steuerbehörden bewerten nicht kotierte Unternehmen nach dem Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz. Dessen Grundformel ist die Praktikermethode: der Ertragswert zählt doppelt, der Substanzwert einfach, das Ganze geteilt durch drei.[1]

Unternehmenswert U = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3. Der Ertragswert ist der kapitalisierte, bereinigte Reingewinn; kapitalisiert wird für das Bewertungsjahr 2025 mit 10.00 Prozent.[2]

Der Kapitalisierungssatz wird jährlich neu festgelegt und in der Kursliste der ESTV publiziert. Für 2025 liegt er bei 10.00 Prozent, nach 8.75 Prozent im Vorjahr. Die Folge ist mechanisch: derselbe Gewinn ergibt 2025 einen tieferen rechnerischen Ertragswert als 2024.[2]

Was «bereinigt» konkret heisst

Das Kreisschreiben verlangt, den ausgewiesenen Reingewinn zu korrigieren: einmalige und ausserordentliche Aufwendungen und Erträge fallen weg, steuerlich nicht anerkannte Aufwendungen werden aufgerechnet.[1] In der Praxis kommt bei Inhabergeführten Betrieben ein Punkt dazu, der das Bild oft am stärksten verschiebt: das eigene Gehalt. Liegt es deutlich über oder unter dem Marktüblichen, gehört der Gewinn entsprechend korrigiert, bevor gerechnet wird.

Die Marktsicht: Multiples

Käufer rechnen selten mit Steuerformeln. Üblich sind Vielfache der Ertragskraft, meistens auf Basis EBITDA oder EBIT. Publizierte Durchschnittswerte für kleine und mittlere Unternehmen liegen aktuell bei rund 5.5 x EBITDA und rund 6 x EBIT, über alle Branchen und Grössen gemittelt.[4] Einzelne Branchen weichen deutlich ab. Der Rechner verwendet deshalb den belegten Durchschnitt und benennt ihn als solchen, statt eine Scheingenauigkeit pro Branche vorzutäuschen.

MethodeBasisWas sie aussagt
ErtragswertBereinigter Gewinn, kapitalisiert mit 10.00 ProzentWas die Ertragskraft rechnerisch wert ist, steuerliche Sicht
Praktikermethode(2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3Der Steuerwert nach Kreisschreiben 28, Substanz dämpft oder stützt
EBITDA-MultipleEBITDA x 5.5 (publizierter KMU-Durchschnitt)Erste Marktwert-Indikation, branchenabhängig nach oben oder unten

Minderheitsanteile

Wer nicht die Mehrheit hält, hat weniger Einfluss und schwerer verkäufliche Anteile. Das Kreisschreiben trägt dem mit einem Pauschalabzug von 30 Prozent Rechnung, in der Regel für Beteiligungen bis und mit 50 Prozent des Kapitals.[3] Für die Nachfolgefrage des Inhabers mit Mehrheit spielt dieser Abzug keine Rolle, für die Bewertung einzelner Anteile schon.

Von der Range zum tatsächlichen Preis

Zwischen einer rechnerischen Bandbreite und einem unterschriebenen Kaufvertrag liegen die Faktoren, die kein Rechner abbildet: wie unabhängig der Betrieb vom Inhaber läuft, wie die Zahlen dokumentiert sind, wer kauft und warum. Ein strategischer Käufer zahlt anders als ein Management-Buy-out. Genau diese Einordnung leistet das diskrete Erstgespräch: mit Ihrer Range als Ausgangspunkt.

Häufige Fragen zur Firmenbewertung

Wie berechnet sich der Firmenwert nach der Praktikermethode?

Nach Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz: Unternehmenswert = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3. Der Ertragswert zählt doppelt, die Substanz einfach. Der Ertragswert ist der kapitalisierte, bereinigte Reingewinn; als Substanzwert dient das bereinigte Eigenkapital.

Welcher Kapitalisierungssatz gilt für das Bewertungsjahr 2025?

10.00 Prozent, publiziert in der Kursliste der ESTV. Im Vorjahr waren es 8.75 Prozent. Ein höherer Satz senkt den rechnerischen Ertragswert: dieselbe Firma erhält für 2025 einen tieferen Steuerwert als noch für 2024.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerwert und Marktwert?

Der Steuerwert nach Kreisschreiben 28 dient der Vermögenssteuer und folgt einer festen Formel. Der Marktwert ist, was ein Käufer tatsächlich zahlt: er hängt von Branche, Übergabefähigkeit und Käufertyp ab und wird oft über EBITDA- oder EBIT-Multiples geschätzt. Beide Sichten gehören auf den Tisch, deshalb zeigt der Rechner beide.

Welche Multiples sind für Schweizer KMU üblich?

Publizierte Durchschnitte über Branchen und Grössen liegen bei rund 5.5 x EBITDA beziehungsweise 6 x EBIT. Einzelne Branchen liegen deutlich darüber oder darunter, IT und Beratung zum Beispiel höher, kapitalintensive Betriebe tiefer. Der Rechner nutzt den belegten Durchschnitt und weist ihn als solchen aus.

Warum eine Bandbreite und kein exakter Wert?

Weil die Methoden bewusst Unterschiedliches messen und der tatsächliche Preis in der Verhandlung entsteht. Eine seriöse Ersteinschätzung nennt eine Bandbreite und legt offen, wie sie zustande kommt. Einen einzelnen Punktwert ohne Herleitung sollten Sie hinterfragen, egal wer ihn nennt.

Ersetzt der Rechner eine richtige Unternehmensbewertung?

Nein. Er liefert eine belegte erste Bandbreite als Gesprächsgrundlage. Für Verkauf, Nachfolge oder Steuerfragen braucht es eine Bewertung, die Ihre Zahlen im Detail bereinigt. Genau dafür ist das diskrete Erstgespräch da.

Quellen

  1. Praktikermethode gemäss Kreisschreiben 28: Unternehmenswert U = (2 x Ertragswert + Substanzwert) / 3 (Rz 34). Der Ertragswert ist der kapitalisierte, um ausserordentliche Positionen bereinigte Reingewinn (Rz 8 und 9). Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz SSK, Kreisschreiben Nr. 28, Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Fassung 2022). https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_d_2022.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  2. Kapitalisierungssatz für das Bewertungsjahr 2025: 10.00 Prozent (Bewertungsjahr 2024: 8.75 Prozent). Der Satz wird jährlich in der Kursliste der ESTV publiziert (KS 28 Rz 10). Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Rundschreiben Direkte Bundessteuer / Kursliste. https://www.estv.admin.ch/de/rundschreiben-direkten-bundessteuer (abgerufen 2026-08-10)
  3. Für Minderheitsbeteiligungen (in der Regel bis und mit 50 Prozent des Gesellschaftskapitals) sieht das Kreisschreiben 28 einen Pauschalabzug von 30 Prozent vor (Rz 61 und 62). Quelle: SSK, Kreisschreiben Nr. 28 (Fassung 2022), Rz 61-62. https://www.ssk-csi.ch/fileadmin/dokumente/kreisschreiben/KS_28_d_2022.pdf (abgerufen 2026-08-10)
  4. Publizierte Kaufangebots-Multiples für kleine und mittlere Unternehmen, monatlich aktualisiert: im Durchschnitt über Branchen und Grössen rund 6 x EBIT, rund 5.5 x EBITDA und rund 0.9 x Umsatz. Quelle: NIMBO, Umsatz- und EBIT-Multiples für KMU (monatliche Publikation). https://www.nimbo.net/multiples (abgerufen 2026-08-10)

Die Range steht. Der nächste Schritt ist ein Gespräch, kein Inserat.