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Frühpensionierung, wenn die Firma sie finanzieren soll
Ein Vorsorge-Rechner beantwortet, wann Sie aufhören können. Dieser beantwortet die Frage, die für eine Inhaberin und einen Inhaber zuerst kommt: wie viel Ihr Unternehmensverkauf netto liefern muss, damit das Wunschalter trägt. Anonym, kostenlos, jede Konstante mit Quelle.
Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren.
Ein Jahr Vorbezug kürzt die Rente um 6,8 Prozent, zwei Jahre um 13,6 Prozent, und zwar lebenslang. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten eigene, vorteilhaftere Sätze, die vom Einkommen abhängen und individuell abgerufen werden müssen: diese Rechnung verwendet die Standardsätze.
Was Sie pro Jahr zum Leben brauchen, nach Steuern.
Aus der Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse. Sie ist kostenlos. Wir schlagen bewusst keine Zahl vor: eine erfundene Rente wäre eine Zahl ohne Quelle.
Von Ihrem Vorsorgeausweis. Bei einem Vorbezug legt Ihre Vorsorgeeinrichtung den Umwandlungssatz fest, nicht das Gesetz, deshalb rechnen wir ihn nicht aus.
Wenn Sie hier eine Zahl eintragen, sehen Sie den Effekt auf Ihren eigenen Beitrag: der Erlös erhöht Ihr Vermögen und damit Ihren eigenen AHV-Beitrag in den Lückenjahren.
Ihre Annahme, nicht unsere: wir verwenden keine Sterbetafel. Der Wert bestimmt nur, über wie viele Jahre eine Lücke ab 65 finanziert werden muss.
Halbiert die Bemessungsgrundlage für den AHV-Beitrag als Nichterwerbstätige.
Die drei Kosten zwischen dem Aufhören und dem Referenzalter
Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren, und die AHV-Rente kann frühestens ab dem 63. Altersjahr vorbezogen werden.[4] Wer mit 60 aufhört, hat deshalb nicht eine Lücke, sondern drei gleichzeitig.
Erstens: die Jahre ganz ohne Rente
Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem frühestmöglichen AHV-Bezug fliesst keine Altersrente. Diese Jahre sind vollständig aus eigenem Vermögen zu tragen, inklusive Krankenkasse, Steuern und laufender Kosten.
Zweitens: die Kürzung, und sie hört nie wieder auf
Ein Vorbezug kürzt die Rente um 6,8 Prozent bei einem Jahr und um 13,6 Prozent bei zwei Jahren. Entscheidend ist nicht die Höhe, sondern die Dauer: das Merkblatt spricht von der Dauer des gesamten Rentenbezugs. Die Kürzung gilt also lebenslang und nicht nur bis zum Referenzalter.[1]
Drittens, und das ist der Posten, der Rechnungen kippt: Ihre eigenen AHV-Beiträge
Wer aufhört zu arbeiten, hört nicht auf, AHV zu zahlen. Die Beitragspflicht endet erst mit dem Referenzalter, nicht mit der Arbeit.[2] Und die Bemessung wechselt die Grundlage: nicht mehr der Lohn, den es nicht mehr gibt, sondern das Vermögen und das mit 20 multiplizierte Renteneinkommen, bei Verheirateten die Hälfte des ehelichen Vermögens.[2]
Daraus folgt ein Effekt, der nur Verkäuferinnen und Verkäufer trifft: der Firmenverkauf erhöht genau die Grösse, auf der Ihr eigener Beitrag bemessen wird. Über einer Bemessungsgrundlage von 1'750'000 Franken steigt der Beitrag um 159 Franken pro Jahr für jede weiteren 50'000 Franken, und der Höchstbetrag von 26'500 Franken im Jahr wird bei 8'950'000 Franken erreicht.[2]
| Bemessungsgrundlage | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| bis 300'000 | 530 (Mindestbeitrag) |
| 400'000 | 742 |
| 1'000'000 | 2'014 |
| 1'750'000 | 3'604 |
| 8'950'000 und mehr | 26'500 (Höchstbetrag) |
Fünf Jahre Frühpensionierung mit einem Vermögen von zwei Millionen kosten allein an eigenen AHV-Beiträgen einen fünfstelligen Betrag, bevor ein einziger Franken für den Lebensunterhalt ausgegeben ist. Der Rechner oben zeigt Ihnen die Zahl für Ihre Lage, und er zeigt sie ein zweites Mal, sobald Sie einen erwarteten Verkaufserlös eintragen.
Warum wir Ihre Pensionskassen-Rente nicht ausrechnen
Der Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8 Prozent, und zwar für das Referenzalter 65 und nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens.[3] Bei einem Vorbezug liegt der Satz tiefer, und wie viel tiefer, steht im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung, nicht im Gesetz. Dazu kommt eine Regel, die bei einer Teilpensionierung gilt: der vor dem reglementarischen Referenzalter bezogene Anteil der Altersleistung darf den Anteil der Lohnreduktion nicht übersteigen.[3] Wir erfinden diese Zahlen nicht. Sie stehen auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Die Brücke: von der Lücke zum Firmenwert
Am Ende steht eine einzige Zahl: was der Verkauf netto liefern muss. Sie ist nützlich, weil sie eine Frage beantwortbar macht, die sonst im Gefühl bleibt. Ob Ihre Firma diese Summe hergibt, rechnet der KMU-Wert-Rechner aus, für eine Praxis der Praxiswert-Rechner und für einen Gastrobetrieb der Gastrowert-Rechner. Liegen die beiden Zahlen weit auseinander, ist das kein Grund aufzugeben: es ist der Grund, früher anzufangen. Was beim Verkauf selbst mit AHV, Pensionskasse und der Besteuerung des Kapitals passiert, steht auf AHV und Pensionskasse beim Firmenverkauf.
Was diese Seite nicht ist
Eine Planungsrechnung, keine Vorsorgeberatung und keine Rentenvorausberechnung. Die verbindliche Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente macht Ihre Ausgleichskasse, kostenlos und auf Antrag. Die verbindlichen Zahlen zur zweiten Säule stehen auf Ihrem Vorsorgeausweis. Diese Seite rechnet mit den Zahlen, die Sie von dort holen, legt jede verwendete Konstante mit Quelle offen und erfindet keine, die sie nicht kennt. Der Planungshorizont ist Ihre Annahme: wir verwenden keine Sterbetafel.
Häufige Fragen zur Frühpensionierung
Was kostet eine Frühpensionierung in der Schweiz wirklich?
Sie hat drei Kostenblöcke, und der dritte ist der, den eine Verkaufsrechnung am leichtesten auslässt, weil er nicht nach einer Vorsorgefrage aussieht. Erstens die Überbrückung: zwischen dem Aufhören und dem frühestmöglichen AHV-Bezug fliesst keine Rente, dieser Zeitraum ist vollständig aus eigenem Vermögen zu finanzieren. Zweitens die Kürzung: wer die AHV-Rente vorbezieht, erhält sie laut Merkblatt 3.04 der AHV um 6,8 Prozent tiefer bei einem Jahr und um 13,6 Prozent tiefer bei zwei Jahren, und zwar für die Dauer des gesamten Rentenbezugs, also lebenslang und nicht nur bis zum Referenzalter. Drittens die eigenen AHV-Beiträge: nach Merkblatt 2.03 endet die Beitragspflicht erst mit dem Referenzalter, nicht mit der Arbeit.
Ich höre mit 60 auf. Muss ich weiter AHV-Beiträge zahlen?
Ja, und dieser Posten kann eine Rechnung kippen. Nach dem AHV-Merkblatt 2.03 zahlen Nichterwerbstätige Beiträge an AHV, IV und EO bis zum Erreichen des Referenzalters. Bemessen werden sie nicht am Lohn, den Sie nicht mehr haben, sondern am Vermögen und am mit 20 multiplizierten Renteneinkommen, bei Verheirateten an der Hälfte des ehelichen Vermögens. Der Mindestbeitrag liegt bei 530 Franken im Jahr, der Höchstbeitrag bei 26'500 Franken, erreicht bei einer Bemessungsgrundlage von 8'950'000 Franken.
Warum steigt mein AHV-Beitrag, wenn ich meine Firma verkaufe?
Weil der Verkaufserlös genau die Grösse erhöht, auf der der Beitrag bemessen wird: Ihr Vermögen. Solange Sie arbeiten, zahlen Sie auf den Lohn. Sobald Sie aufhören, zahlen Sie auf das Vermögen, und der Verkauf hat es gerade vergrössert. Das Merkblatt 2.03 nennt dafür eine klare Regel: über einer Bemessungsgrundlage von 1'750'000 Franken erhöht sich der Beitrag um 159 Franken pro Jahr für jede weiteren 50'000 Franken. Der Rechner auf dieser Seite zeigt diesen Effekt, sobald Sie einen erwarteten Erlös eintragen.
Wie stark wird meine AHV-Rente gekürzt, wenn ich sie vorbeziehe?
Nach der Tabelle im AHV-Merkblatt 3.04 um 6,8 Prozent bei einem Jahr Vorbezug und um 13,6 Prozent bei zwei Jahren. Die Rente kann frühestens ab dem 63. Altersjahr vorbezogen werden. Wichtig ist die Dauer der Kürzung: das Merkblatt spricht von der Dauer des gesamten Rentenbezugs, die Kürzung gilt also lebenslang und nicht nur bis zum Referenzalter. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten eigene, vorteilhaftere Sätze, die vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängen und individuell abgerufen werden müssen; diese Seite rechnet mit den Standardsätzen und weist das aus.
Warum rechnen Sie meine Pensionskassen-Rente nicht aus?
Weil wir sie nicht kennen können. Nach Art. 14 Abs. 2 BVG beträgt der Mindestumwandlungssatz 6,8 Prozent, und zwar für das Referenzalter 65 und nur für den obligatorischen Teil. Wer früher in Rente geht, bekommt einen tieferen Satz, und wie viel tiefer, legt die Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement fest, nicht das Gesetz. Eine Zahl, die von Ihrem Reglement abhängt, können wir nicht erfinden, deshalb lesen Sie sie von Ihrem Vorsorgeausweis ab und tragen sie ein.
Wie viel muss mein Unternehmensverkauf einbringen?
Genau das rechnet diese Seite aus. Sie summiert den Kapitalbedarf bis zum Referenzalter, also Lebenshaltung plus eigene AHV-Beiträge in den Jahren ohne Rente, und die jährliche Lücke ab 65 über Ihren Planungshorizont. Davon zieht sie Ihr freies Vermögen ab. Was übrig bleibt, ist die Summe, die der Verkauf netto liefern muss. Ob Ihre Firma diese Summe hergibt, ist die nächste Frage, und dafür gibt es den KMU-Wert-Rechner.
Ersetzt das eine Vorsorgeberatung?
Nein. Diese Seite ist eine Planungsrechnung auf Basis Ihrer eigenen Angaben, keine Vorsorgeberatung und keine Rentenvorausberechnung. Die verbindliche Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente macht Ihre Ausgleichskasse kostenlos, die verbindlichen Zahlen zur zweiten Säule stehen auf Ihrem Vorsorgeausweis. Wir rechnen mit den Zahlen, die Sie von dort holen, und legen jede verwendete Konstante mit Quelle offen.
Quellen
- Merkblatt 3.04 (Stand 1. Januar 2026), Tabelle «Prozentuale Kürzung bei einem Vorbezug von»: ein Jahr Vorbezug kürzt die AHV-Altersrente um 6,8 Prozent, zwei Jahre um 13,6 Prozent. Die Kürzung gilt wörtlich «für die Dauer des gesamten Rentenbezugs», also lebenslang und nicht nur bis zum Referenzalter. Für Frauen der Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten ab 1. Januar 2025 eigene, vorteilhaftere Kürzungssätze; diese hängen laut Merkblatt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen im Zeitpunkt des Rentenvorbezuges ab und können nur individuell abgerufen werden. Quelle: AHV/IV, Merkblatt 3.04 Flexibler Rentenbezug (Stand 1. Januar 2026). https://www.ahv-iv.ch/p/3.04.d (abgerufen 2026-08-13)
- Merkblatt 2.03 (Stand 1. Januar 2026): Wer nicht erwerbstätig ist, zahlt AHV/IV/EO-Beiträge bis zum Erreichen des Referenzalters. Bemessungsgrundlage sind das Vermögen und das mit 20 multiplizierte jährliche Renteneinkommen, bei Verheirateten die Hälfte des ehelichen Vermögens. Der Mindestbeitrag beträgt 530 Franken pro Jahr, der maximale Jahresbeitrag 26'500 Franken (erreicht ab 8.95 Millionen Franken massgebender Grundlage); die Beiträge gelten als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag (1'060 Franken) entrichtet. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in dem das Referenzalter erreicht wird. Zur Höhe nennt das Merkblatt zwei Regeln und eine Tabelle: über einer Bemessungsgrundlage von 1'750'000 Franken erhöht sich der Beitrag um 159 Franken pro Jahr für jede weiteren 50'000 Franken, und der Maximalbetrag von 26'500 Franken wird bei 8'950'000 Franken erreicht; publizierte Stützstellen der Tabelle sind unter anderem 400'000 Franken zu 742 Franken, 1'000'000 Franken zu 2'014 Franken und 1'750'000 Franken zu 3'604 Franken. Quelle: AHV/IV, Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen (Stand 1. Januar 2026). https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d (abgerufen 2026-08-13)
- Nach Art. 14 Abs. 1 BVG wird die Altersrente in Prozenten des Altersguthabens (Umwandlungssatz) berechnet, das die versicherte Person bei Erreichen des Referenzalters erworben hat; nach Abs. 2 beträgt der Mindestumwandlungssatz 6,8 Prozent für das Referenzalter 65 von Frau und Mann. Nach Art. 13b Abs. 1 BVG darf der Anteil der vor dem reglementarischen Referenzalter bezogenen Altersleistung den Anteil der Lohnreduktion nicht übersteigen. Quelle: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40, Art. 13b und Art. 14, konsolidierte Fassung Stand 1. Januar 2025. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/797_797_797/de#art_14 (abgerufen 2026-08-13)
- Merkblatt 3.04 (Stand 1. Januar 2026): Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren (ab 2028 einheitlich für Frauen und Männer; Übergangsregelungen für Frauen der Jahrgänge vor 1964). Die Altersrente kann frühestens ab dem 63. Altersjahr vorbezogen werden (Frauen der Jahrgänge 1961-1969 ab 62, mit eigenen vorteilhafteren Kürzungssätzen ab 2025) und um ein bis höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden; ein Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent der Altersrente ist möglich. Beim Vorbezug wird die Rente für die gesamte Bezugsdauer gekürzt (nach versicherungstechnischen Grundsätzen), beim Aufschub erhöht; Frauen der Übergangsgeneration verlieren beim Vorbezug den Rentenzuschlag. Quelle: AHV/IV, Merkblatt 3.04 Flexibler Rentenbezug (Stand 1. Januar 2026). https://www.ahv-iv.ch/p/3.04.d (abgerufen 2026-08-11)
- Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert: als separate Jahressteuer zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife, ohne Sozialabzüge (Art. 38 DBG; ESTV-Wegleitung zur Steuererklärung, Formular 2a). Quelle: ESTV, Wegleitung zur Steuererklärung Formular 2a (Kapitalleistungen aus Vorsorge). https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/JHcxJSjwQY01/dbst-wgl-02a-2023-de.pdf (abgerufen 2026-08-11)